Wald- und Flächenbrände verhindern – Verbandsgemeinde Freinsheim erlässt Allgemeinverfügung
Derzeit herrscht in der Verbandsgemeinde Freinsheim und dem näheren Umland die höchste Gefahrenstufe für Wald- und Flächenbrände. Großflächige Waldbrände gab es in der Verbandsgemeinde bislang in den vergangenen Jahren nicht. Gleichwohl haben die wiederholten Waldbrände in der benachbarten Verbandsgemeinde Leiningerland deutlich gemacht, welche Gefahren – unterstützt durch die hochsommerlichen Temperaturen – entstehen können. Nur durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten aus der sog. Blaulichtfamilie konnte dort ein Übergreifen auf Wohngebäude vermieden werden.
Die Nähe der Wohnbebauung zum Wald ist auch in der Verbandsgemeinde Freinsheim, insbesondere in Bobenheim und Weisenheim am Berg gegeben. Aber auch in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen bestehen durch Flächenbrände Gefahren für Wohn- und Betriebsgebäude und damit für Leib und Leben. Daher müssen Flächen- und Waldbrände verhindert werden!
Aus diesem Anlass hat die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim eine Allgemeinverfügung erlassen, die verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Flächen- und Waldbränden vorsieht.
- Danach ist es verboten, in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald Feuer anzuzünden, zu unterhalten oder offenes Licht zu gebrauchen.
- Das Verbot gilt auch für das Grillen auf Grundstücken am Wald.
- Nicht erlaubt ist darüber hinaus das Verbrennen pflanzlicher Abfälle sowie das Abbrennen von Feuerwerken.
Neben den Verboten appelliert die Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger, auch durch ihr Verhalten, Brandgefahren zu reduzieren und schnelle Hilfe zu ermöglichen.
- Kein Rauchen in Wäldern oder auf Wiesen und keine Zigarettenkippen aus dem Auto- oder Zugfenster werfen!
- Zufahrten zu Wäldern, Baggerseen, Ausflugsgebieten usw. für Löschfahrzeuge Tag und Nacht freigehalten!
- Das Fahren oder Parken auf Waldwegen ist zu unterlassen, heiße Auspuffrohre oder Katalysatoren könnten das Gras in Brand setzen!
- Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Natur. Es ist zwar selten, aber Scherben können durchaus wie Brenngläser wirken!
- Kinder sollten über die Gefahren und Folgen von Brandstiftung aufgeklärt werden!
- Alarmieren Sie immer sofort die Feuerwehr (Notruf 112) – auch wenn es sich noch um ein vermeintlich kleines Feuer oder Rauchentwicklung handelt!
- Versuchen Sie den Brandort bei einer Meldung an eine Rettungs- und Feuerwehrleitstelle so präzise wie möglich anzugeben!
- Bleiben Sie nach einem Notruf vor Ort und weisen Sie anrückenden Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle.
- Vermeiden Sie nicht dringend notwendigen Wasserverbrauch, z.B. um einen Pool zu befüllen. Dies entlastet die Wasserversorgung und unterstützt die Bereitstellung von Löschwasser.
- Lagern Sie möglichst keine Brandlasten (z.B. Grünschnitt oder Brennholz) zwischen dem eigenen Grundstück und dem Wald, sondern halten Sie hier nach Möglichkeit einen Geländestreifen frei. Hierdurch kann ein Übergreifen von Flammen auf das Privatgrundstück verhindert werden und die Feuerwehr erhält einen leichteren Zugang zur Brandstelle.
„Jedermann kann dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern. Daher appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere während des Aufenthalts im Wald besonders umsichtig zu sein, kein offenes Feuer im Wald oder am Waldrand zu machen und sofort die Feuerwehr zu rufen, wenn jemand einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerkt“, so Bürgermeister Jürgen Oberholz.
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